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Ausführungsbestimmungen 2012 PDF Drucken E-Mail

 

1. Ort und Termin

Segelfluggelände Dannstadt 17.05.2012 - 20.05.2012 sowie 26.05.2012 - 28.05.2012, Siegerehrung am 02.06.2012
Eröffnungsbriefing am 16.05.2012 20:00 Uhr (Pflichtveranstaltung)

2. Regeln

Der Wettbewerb wird basierend auf den nachfolgenden Ausführungsbestimmungen durchgeführt. Die Dokumentation der Wertungsflüge erfolgt als IGC - Loggerdokumentation; Motorsegler müssen ein entsprechendes Motorseglerdokumentationssystem mitführen. Erforderliche Änderungen werden beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Die Teilnahme am Eröffnungsbriefing ist für alle teilnehmenden Piloten Pflicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen obliegt den teilnehmenden Piloten selbst. Die Sportregeln und Vorgaben der Wettbewerbsleitung entbinden die teilnehmenden Piloten nicht von dieser Pflicht. Die Wettbewerbsleitung kann im Briefing Beschränkungen hinsichtlich Flughöhe, Einflug in räumlich festgelegte Gebiete, Wasserballast und zur Startaufstellung festlegen. Verstöße werden geahndet. Die Wettbewerbsleitung kann bei Verstößen gegen die Angaben, Bestimmungen und Gesetze Maßnahmen bis zum sofortigen Ausschluss verhängen. Der SSV Ludwigshafen e.V. und die SFG Giulini e.V., Veranstalter und Ausrichter, schließen jegliche Haftung gegenüber Teilnehmern oder Dritten aus. Die Teilnehmer erkennen durch ihre Teilnahme diese Bestimmungen an.


3. Klassen

Die Wertung erfolgt in zwei Klassen – Clubklasse und gemischte Klasse. Flugzeuge mit einem Index <= 106 werden der Clubklasse zugeteilt (gemäß der gültigen DAeC-Indexliste). Alle anderen Flugzeuge der gemischten Klasse. In beiden Klassen erfolgt eine Wertung unter Berücksichtigung des Indexes.

Die Benutzung von Wasserballast ist in nur in der gemischten Klasse zulässig!


4. Aufgabenformen

Die Aufgaben der Wertungsflüge können wie folgt variieren:

      • Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendepunkten (Racing)
  • Distanzaufgaben mit festgelegten Wendegebieten (Distance Assigned Area)

  • Geschwindigkeitsaufgaben mit festgelegten Wendegebieten (Speed Assigned Area)


5. Wertungsverfahren

Das Wertungsverfahren orientiert sich am 1.000-Punkte-Wertungssystem gemäß Sporting Code 3 Annex A.

Die Bewertung wird in Punkten ausgedrückt. Die höchste erreichbare Tageswertung beträgt 1.000 Punkte. Die jedem Teilnehmer zugeteilten Punkte werden in ganzen Zahlen ausgedrückt, ab dem Wert 0,5 wird aufgerundet.

Die an den Wertungstagen erreichten Punkte eines Teilnehmers werden addiert und ergeben die Gesamtpunktizahl.


5.1 Wertungstag

Die Bedingungen für einen Wertungstag sind erfüllt, wenn jedem Teilnehmer in der jeweiligen Klasse eine Startgelegenheit geboten wurde und wenn mindestens 25 % der Teilnehmer mit einem gültigen Start eine Mindestdistanz von 100 km erzielen (ohne Anwendung eines eventuellen Handicaps und evtl. Außenlandemalus).

Die maximale unkorrigierte Punktzahl für den Tag ist kleiner als 1000, wenn die Aufgabe bzw. die maximal gewertete Strecke kleiner als 250 km ist oder die Wertungszeit des Tagessiegers weniger als 3 Stunden beträgt.

Die erzielten Punkte werden durch den Tagesfaktor reduziert, wenn weniger als 80 % der an dem Tag gestarteten Teilnehmer weiter als 100 km fliegen.


5.2 Wertung von Geschindigkeitsaufgaben (Racing)

Vollender der Aufgaben („Heimkehrer“) erhalten „Streckenpunkte“ und „Geschwindigkeitspunkte“. Nichtvollender („Außenlander“) erhalten nur „Streckenpunkte“, die im Verhältnis der von ihnen geflogenen Strecke zur größten geflogenen Distanz berechnet werden.

Die Summe der Punkte ergibt die jeweilige Tagespunktzahl.


5.3 Wertung von Distanzaufgaben (DAA)

Vollender der Aufgaben („Heimkehrer“) erhalten „Streckenpunkte“ und „Geschwindigkeitspunkte“. Die Geschwindigkeitspunkte werden auf der Basis der Zeit kalkuliert, die der jeweilige Vollender benötigt hat oder der maximalen Aufgabenzeit, je nach dem, welche kürzer ist. Nichtvollender („Außenlander“) erhalten nur „Streckenpunkte“, die in Relation der von ihnen geflogenen Strecke zur größten geflogenen Distanz berechnet werden.

Bei Außenlandern (auch nach Ablauf der Wertungszeit) wird die Wertungsdistanz um 20 % reduziert.


5.4 Wertung von Geschwindigkeitsaufgaben (SAA)

Vollender der Aufgaben („Heimkehrer“) erhalten „Streckenpunkte“ und „Geschwindigkeitspunkte“. Die Geschwindigkeitspunkte werden auf der Basis der Zeit kalkuliert, die der jeweilige Vollender benötigt hat oder der minimalen Aufgabenzeit, je nach dem, welche länger ist. Nichtvollender („Außenlander“) erhalten nur „Streckenpunkte“, die in Relation der von ihnen geflogenen Strecke zur größten geflogenen Distanz berechnet werden.

Bei Außenlandern (auch nach Ablauf der Wertungszeit) wird die Wertungsdistanz um 20 % reduziert.


5.5 Handicap

Handicapfaktoren werden in der Club- und der Gemischten Klasse angewandt. Es gillt die jeweils aktuelle Index-Liste des DAeC.

Bei „Ziellandern“ einer Geschwindigkeitsaufgabe (Racing) nur auf die erzielte Geschwindigkeit, bei „Außenlandern“ einer Geschwindigkeitsaufgabe (Racing) und bei Distanzaufgaben (DAA) auf die erreichte Strecke.


6. Wendepunkte (Nur Racing Task)

Die Wendepunktumrundung wird über Sektoren gewertet, um eine Meldung auch für die DMSt zu ermöglichen.

Der Sektor A öffnet sich jeweils 45° links und 45° rechts der virtuellen Verlängerung der Winkelhalbierenden aus den beiden Streckenkursen (zu und vom angeflogenen Wendepunkt). Mindestens ein Loggerpunkt muss im Sektor liegen. (gemäß Sporting Code Teil 3 Annex C der FAI)


7. Abflug und Zielanflugverfahren

Der Abflug erfolgt über eine Abfluglinie. Das Abflugverfahren wird beim Eröffnungsbriefing nochmals erläutert. Der Zielüberflug erfolgt durch Einflug in den Zielkreis. Der Zielkreis erstreckt ich mit 3km Radius um den Zielpunkt. Die minimale Einflughöhe beträgt 200m AGL. Das Zielanflugverfahren wird beim Eröffnungsbriefing nochmals erläutert.

Aus Gründen der Sicherheit können Abflughöhe und Abfluggeschwindigkeit limitiert werden.


8. Strafen

Die Wettbewerbsleitung kann bei unsportlichem Verhalten bzw. riskantem und somit sicherheitskritischem Fliegen Strafen verhängen. Der Strafpunktekatalog des Sporting Code Annex A kann der Wettbewerbsleitung als Anhaltspunkt dienen.


9. Wettbewerbsgebiet und Kartenmaterial

Das vorgesehene Wettbewerbsgebiet umfasst den Bereich der ICAO Karten Frankfurt und Stuttgart gemäß der von der DFS genehmigten Wettbewerbskarte (hängt im Briefingraum aus).


10. Wettbewerbs-Kennzeichen

Das registrierte DAeC-Kennzeichen (bzw. das gewünschte oder von der Wettbewerbsleitung zugeteilte Kennzeichen) ist gemäß Wettbewerbsordnung am Flugzeug, Zugfahrzeug und Anhänger anzubringen.

 

11. Landemeldungen und Loggerabgabe

Landemeldungen und Logger bzw. IGC-Files sind schnellstmöglich direkt bei der WB Leitung (Auswerter) abzugeben.


12. Auswertungen

Alle Klassen werden, wie in Punkt 3 und 5 erläutert, mit Index gewertet. Die vorläufige Wertung wird nach Ablauf der Beschwerdefrist endgültig (nach einem Wertungstag).


13. Funk-, Telefonverbindungen

Die
Telefonnummern zum Erreichen der Wettbewerbsleitung sowie für die Abgabe der Landemeldung werden im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben.

Funkverkehr (auch Bord-Bord) ist auf den für den Segelflug zugelassenen Geräten und den Wettbewerbsfrequenzen erlaubt. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, auch unterwegs auf der Sicherheitsfrequenz Hörbereitschaft zu halten; auf jeden Fall ist beim gemeinsamen Kreisen auf diese Frequenz zu schalten.

Wettbewerbsfrequenzen (für alle Teilnehmer obligatorisch):
Ludwigshafen Info 130,125 MHz
evtl. Sicherheits-Frequenz (Bekanntgabe folgt evtl. noch).

Telefonverbindungen:
Wettbewerbsleitung: 0179 7044102
Landemeldungen: 0179 7044102


Dannstadt, 20. Januar 2012

Die Wettbewerbsleitung


ANHANG (Ab-/Anflugverfahren)

Abflug

Die einzelnen Klassen werden einzeln oder zusammen auf 600 m in den Ausklinkraum geschleppt.

15 min nach dem Ausklinken des letzten Flugzeuges einer Klasse wird der Abflug in dieser Klasse freigegeben. Diese Freigabe findet über die Wettbewerbsfrequenz 130,125 MHZ statt und wird von den Pilotensprechern der einzelnen Klassen bestätigt.

Der Pilot hat nun 30 bis 120 Minuten Zeit (wird im Tagesbriefing bekanntgegeben) für seinen Abflug (spätere Abflüge werden mit Abflugschlusszeit gewertet). Die Abfluglinie ist 20 km breit und muß in Richtung des ersten Wendepunktes überflogen werden. Aus Gründen der Sicherheit können Abflughöhe und Abfluggeschwindigkeit limitiert werden.

Die Abflugpunkte (jeweils die Mitte der Abfluglinie) werden täglich im Briefing mit der Strecke bekannt gegeben. Es handelt sich nicht um terrestrische Merkmale, sondern um Koordinatenpunkte für die Logger.

Mehrere Abflüge sind innerhalb des Abflugzeitfensters möglich. Die Wertungszeit beginnt nach dem letzten gültigem Überfliegen der Abfluglinie innerhalb des offenen Abflugzeitfensters.

Spätere Abflüge werden mit der Schlusszeit als spätest mögliche Wertungszeit gewertet. Ohne Überquerung der Abfluglinie ist keine gültige Wertung möglich.


Anflug/ Zielüberflug:

Als Ziel gilt ein Kreis mit 3km Radius um den Zielpunkt. Die minimale Einflughöhe beträgt 200m AGL (296m MSL). Erfolgt ein Einflug unterhalb dieser Höhe wird dies mit Strafpunken geahndet.

Ca. 5 min vor der Ankunft ist diese auf der Wettbewerbsfrequenz (= Flugplatzfrequenz) bekanntzugeben.


 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 23 Januar 2012 )
 
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