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Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V. - Segelfluggemeinschaft Ludwigshafen-Dannstadt - 27. Dannstadter Vergleichsfliegen 1. Zweck des Wettbewerbs 1.1 Ermittlung eines Siegers in der Club- und Gemischten Klasse 1.2 Förderung des Streckensegelfluges 1.3 Förderung des Nachwuchses im Leistungssegelflug 2. Veranstalter / Ausrichter 2.1 Veranstalter ist die Segelfluggemeinschaft Ludwigshafen-Dannstadt 2.2 Ausrichter ist die Segelfluggemeinschaft Ludwigshafen-Dannstadt (SSV Ludwigshafen e.V. und SFG Giulini e.V.) 2.3 Rückfragen und Infos: Dieter Klingenschmitt Telefon: 06231 - 2326 Fax: 06231 – 915086 E-Mail:
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Homepage: http://www.vergleichsfliegen.de 3. Ort und Termine 3.1 Austragungsort: Segelfluggelände Ludwigshafen-Dannstadt 49 24,7 N 08 20,9 E 3.2 Termine 16.05.2012 - Anreise der Teilnehmer bis 20:00 Uhr Prüfung der Unterlagen und Papiere 20:00 Uhr Eröffnung des Wettbewerbs mit Eröffnungsbriefing (Pflichtver.), Einweisung durch die Wettbewerbsleitung und Sportleitung 17.05. bis 20.05. (Christi Himmelfahrt) 26.05. bis 28.05. (Pfingsten) Sieben Wettbewerbstage 09:30 Uhr Tagesbriefing (der Zeitpunkt des Briefings kann je nach Wetterlage verschoben werden) 02.06.2012 - 19:00 Uhr Abschlussfete mit Siegerehrung 3.3 Das Eröffnungsbriefing ist eine Pflichtveranstaltung. 4. Grundlagen, Sport und Betriebsregeln (in der jeweils gültigen Ausgabe) 4.1 Alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Segelflugmeisterschaften betreffen; die Satzung des Deutschen Aero Club e.V., sowie die Segelflugsport Betriebsordnung (SBO) des DAeC. 4.2 Code Sportif, Sektion 3, Klasse D, der FAI Ausgabe 2009, Stand 01.04.2010 4.3 Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften des DAeC (SWO) von 2004 mit AN 5 Gültigkeit 15.04.09 4.4 Diese Ausschreibung des Veranstalters und eventuelle Nachträge. 4.5 Auswertung gemäß Ausführungsbestimmungen vom 20.01.2012. 4.6 Festlegungen der Wettbewerbsleitung im Eröffnungs- und im täglichen Briefing. 4.7 Teilnehmende Segelflugzeuge müssen gem. Pos. 4.1 der SWO ausgerüstet sein. Erwünscht wird das Mitführen eines sich in Funktion befindenden Kollissionswarngerätes (FLARM). 4.8 Die Beurkundung der Flüge erfolgt mit GNSS Flugrekorder. Erlaubt sind alle GNSS Flugrekorder, die bis zum 31.05.2012 von der IGC zugelassen sind. Als Backup ist nur ein zweiter GNSS Flugrekorder zugelassen (Pos. 9.3.3 SWO). Über Ausnahmen entscheidet die Wettbewerbsleitung. 4.9 Juryentscheidungen sind endgültig. Die Jury wird beim Eröffnungsbriefing bekanntgegeben. 4.10 Gemäß den Rahmenrichtlinien zu Bekämpfung des Dopings (DOSB), der Satzung des DAeC und der Segelflug-Wettbewerbsordnung, in den jeweils letztgültigen Fassungen, ist Doping untersagt. Es gilt die aktuelle Liste der verbotenen Substanzen und Methoden. Auf die entsprechenden Bestimmungen in Pos. 10.0 der SWO wird hingewiesen. Die Teilnehmer haben für Dopingkontrollen zur Verfügung zu stehen. Bei festgestelltem Doping wird der Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen. Weitergehende Maßnahmen bleiben vorbehalten. 5. Klassendefinition 5.1 Klasseneinteilung 5.1.1 Clubklasse (DAeC Index <= 106) 5.1.2 Gemischte Klasse (DAeC Index > 106) 5.2 Es gilt die DAeC-Indexliste. Doppelsitzer werden gemäß Index in eine der beiden Klassen eingeordnet. 5.3 Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk dürfen teilnehmen. Sie müssen gemäß Code Sportif der FAI 4.8 über eine Datenaufzeichnung des Antriebes verfügen (ENL im GNSS FR). 5.4 Die Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeuges und Rettungsgerätes, sowie für das Vorhandensein der hierfür gesetzlichen und vom Veranstalter geforderten Unterlagen und die Einhaltung der Klassenmerkmale liegt bei dem Teilnehmer. 6. Teilnehmer 6.1 Piloten aus dem Inland und Ausland mit a) gültigem Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer b) F-Schlepp-Berechtigung (außer bei ständigem Eigenstart) 6.2 Teams aus maximal zwei Piloten auf Einsitzern und maximal vier Piloten/Mitfliegern auf Doppelsitzern sind zugelassen. 6.3 Die Teilnehmerzahl (Flugzeuge) beträgt maximal 40 (beide Klassen gesamt). Wird diese Zahl überschritten, entscheidet der Ausrichter über die Teilnahme weiterer Bewerber. 6.4 Die Bestätigung der DAeC-Mitgliedschaft erfolgt für rheinland-pfälzische Teilnehmer in einer Sammelbestätigung des Luftsportverbandes Rheinland Pfalz e.V. Bei Teilnehmern aus anderen Bundesländern ist die DAeC Mitgliedschaft durch deren zuständigen DAeC-Landesverband auf dem Meldeformular zu bestätigen oder durch eine Kopie des Mitgliedsausweises nachzuweisen. 6.5 Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss das Meldeformular durch den gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet werden. 7. Meldeschluss / Teilnahme – Anmeldung / Teilnahmegebühren 7.1 Anmeldungen mit den dafür vorgesehenen Formularen, veröffentlicht auch auf der Wettbewerbshomepage unter http://www.vergleichsfliegen.de oder schriftlich eingegangene Anmeldungen bei Dieter Klingenschmitt. Frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert. Anmeldeadresse: Dieter Klingenschmitt Kennwort: Vergleichsfliegen 2012 Forster Str. 3 67125 Dannstadt-Schauernheim Telefon: 06231 – 2326 Fax: 06231 – 915086 7.2 Meldeschluss ist der 30.04.2012. Eingangstermin der Nenngebühr beim Ausrichter ist der 30.04.2012. 7.3 Die Teilnahme-Anmeldung wird erst mit Zahlungsnachweis der Teilnahmegebühr anerkannt. Unvollständige Teilnahme-Anmeldungen sind ungültig. Meldungen unter Vorbehalt werden nicht anerkannt. 7.4 Teilnahmegebühren 7.4.1 Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 50 € für Einsitzer und 80 € für Doppelsitzer-Teams. 7.4.2 Die Teilnahmegebühr ist ausschließlich durch Überweisung bis zum 30.04.2012 zu zahlen auf das Konto: Kontoinhaber: Dannstadter Vergleichsfliegen Konto Nr.: 87771504 BLZ: 670 900 00 (VR Bank Rhein-Neckar) 8. Wettbewerbsleitung Wettbewerbsleitung: NN Sportleitung: Peter Franke Organisation: Dieter Klingenschmitt Auswertung: Sebastian Ilg, Dominik Lott Meteorologe: Roswitha Ulrich Flugbetrieb und Sicherheit: Gerold Hohn Jun. Jury: Wird beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben 9. Haftung und Rechtsweg 9.1 Der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe der Meldung, dass er - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter, sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. 9.2 Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und die Mannschaft, die Vorschriften der Ausschreibung und die Ausführungsbestimmungen in allen Punkten anzuerkennen. 9.3 Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit den Haftungsbeschränkungen für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Dannstadt, den 12. Februar 2012 | gez.: Reinhardt Hähndel | gez. Michael Hettenbach | | SSV Ludwigshafen e.V. | SFG-Giulini e.V. |
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