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25. Dannstadter Vergleichsfliegen 2010

Ausführungsbestimmungen 25. Dannstadter Vergleichsfliegen 2010 - Pfalzmeisterschaft

  1. Ort und Termin
    Segelfluggelände Dannstadt 13.05.2010 - 16.05.2010 sowie 22.05.2009 - 24.06.2009,
    Siegerehrung am 29.05.2009
    Eröffnungsbriefing am 12.05.2010 20:00 Uhr (Pflichtveranstaltung)

  2. Regeln
    Der Wettbewerb wird basierend auf den nachfolgenden Ausführungsbestimmungen durchgeführt.
    Die Dokumentation der Wertungsflüge erfolgt als IGC - Loggerdokumentation; Motorsegler müssen ein entsprechendes Motorseglerdokumentationssystem mitführen. Erforderliche Änderungen werden beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Die Teilnahme am Eröffnungsbriefing ist für alle teilnehmenden Piloten Pflicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen obliegt den teilnehmenden Piloten selbst. Die Sportregeln und Vorgaben der Wettbewerbsleitung entbinden die teilnehmenden Piloten nicht von dieser Pflicht.
    Die Wettbewerbsleitung kann im Briefing Beschränkungen hinsichtlich Flughöhe, Einflug in räumlich festgelegte Gebiete, Wasserballast und zur Startaufstellung festlegen. Verstöße werden geahndet. Die Wettbewerbsleitung kann bei Verstößen gegen die Angaben, Bestimmungen und Gesetze Maßnahmen bis zum sofortigen Ausschluss verhängen. Der SSV Ludwigshafen e.V. und die SFG Giulini e.V., Veranstalter und Ausrichter, schließen jegliche Haftung gegenüber
    Teilnehmern oder Dritten aus. Die Teilnehmer erkennen durch ihre Teilnahme diese Bestimmungen an.

  3. Klassen
    Die Wertung erfolgt in zwei Klassen – Clubklasse und gemischte Klasse. Flugzeuge mit einem Index <= 106 werden der Clubklasse zugeteilt (gemäß der gültigen DAeC-Indexliste). Alle anderen Flugzeuge der gemischten Klasse. In beiden Klassen erfolgt eine Wertung unter Berücksichtigung des Indexes.
    Die Benutzung von Wasserballast ist in nur in der gemischten Klasse zulässig!

  4. Aufgabenformen
    Die Aufgaben der Wertungsflüge können wie folgt variieren:
    • Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendepunkten (Racing Task)
    • Distanzaufgaben mit festgelegten Wendegebieten (Assigned Area Distance Task)

  5. Wertungsverfahren
    Die Auswertung erfolgt nicht nach der DAeC Wettbewerbsordnung! Vielmehr erfolgt eine so genannte „Tour de France“ Wertung. Die Wertung basiert auf der Ermittelung von Tageszeiten im Gegensatz zum herkömmlichen Punktesystem

    • 5.1 Gesamtsieger
    Gesamtsieger der jeweiligen Wettbewerbsklasse ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Gesamtzeit. Die Gesamtzeit wird durch die Addition der jeweiligen Tageszeiten der Wettbewerbsteilnehmer ermittelt.

    5.2 Tageszeiten
    Die erflogenen Tagesleistungen werden auf Basis der bereits oben angeführten Indexlisten angeglichen und statt mit Punkten mit Zeiten bewertet. Die Tageszeiten ergeben sich wie in den folgenden Unterabschnitten beschrieben und werden mit dem Flugzeugindex korrigiert:

    5.3 Racing Task
    Die Tageszeit ergibt sich aus der für die Bewältigung der Tagesaufgabe benötigten Zeit zwischen dem Zeitpunkt des Überfluges der Startlinie sowie der Überquerung der Ziellinie.

    5.4 Assigned Area Distance Task
    Der Pilot mit der größten indexkorrigierten Strecke bekommt die festgelegte Maximalzeit gewertet. Die anderen Teilnehmer erhalten einen prozentualen Zeitaufschlag entsprechend der prozentualen Kilometerdifferenz zum Tagesbesten (entsprechend der Wertung bei Außenlandungen, siehe Punkt 5.6).

    5.5 Maximalzeit
    Um eine übermäßige Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, gibt es für die Wertungsflüge eine Maximalzeit. Alle Teilnehmer, die zur Bewältigung der Tagesaufgabe mehr Zeit als die Maximalzeit benötigt haben, werden mit dieser gewertet. Für die Maximalzeit wird 1/3 der Zeit des Tagessiegers auf die Tagesbestzeit aufgeschlagen (Bsp. Tagessieger
    benötigt 3h -> Maximalzeit 4h).

    5.6 Außenlandung
    Bei einer Außenlandung bei einer Racing-Task sowie bei Distanzaufgaben wird die Wertungszeit des langsamsten Heimkehrers bzw. die festgelegte Maximalzeit als Berechnungsbasis genommen. Hinzu kommt ein prozentualer Aufschlag, der der Hälfte der fehlenden Strecke bis zur maximalen Wertungsdistanz entspricht, maximal also 50% (Wer die Hälfte der maximalen Wertungsdistanz erreicht hat, bekommt einen Aufschlag von 25%). Der maximale Außenlandeaufschlag bei Geschwindigkeitsaufgaben beträgt 2 Stunden. Alle Teilnehmer die bei einer AAT-Aufgabe nicht wieder am Startflugplatz in Dannstadt landen, erhalten einen zusätzlichen Zeitaufschlag von 15min. Sollten alle Teilnehmer außenlanden, dient die Zeit zwischen Abflug und Landezeit des Teilnehmers mit der maximalen Wertungsdistanz als Berechnungsgrundlage.

  6. Wendepunkte (Nur Racing Task)
    Die Wendepunktumrundung wird über Sektoren gewertet, um eine Meldung auch für die DMSt zu ermöglichen.
    Der Sektor A öffnet sich jeweils 45° links und 45° rechts der virtuellen Verlängerung der Winkelhalbierenden aus den beiden Streckenkursen (zu und vom angeflogenen Wendepunkt). Mindestens ein Loggerpunkt muss im Sektor liegen. (gemäß Sporting Code Teil 3 Annex C der FAI)

  7. Abflug und Zielanflugverfahren
    Der Abflug erfolgt über Abfluglinie ohne Höhenbeschränkung. Das Abflugverfahren wird beim Eröffnungsbriefing nochmals erläutert. Der Zielüberflug erfolgt durch Überfliegen der Ziellinie im Direktanflug oder dem Überflug in der Sicherheitsmindesthöhe von 150m über Grund. Das Zielanflugverfahren wird beim Eröffnungsbriefing nochmals erläutert.

  8. Strafen
    Die Wettbewerbsleitung kann bei unsportlichem Verhalten bzw. riskantem und somit sicherheitskritischem Fliegen Zeitstrafen verhängen.

  9. Wettbewerbsgebiet und Kartenmaterial
    Das vorgesehene Wettbewerbsgebiet umfasst den Bereich der ICAO Karten Frankfurt und Stuttgart gemäß der von der DFS genehmigten Wettbewerbskarte (hängt im Briefingraum aus).

  10. Wettbewerbs-Kennzeichen
    Das registrierte DAeC-Kennzeichen (bzw. das gewünschte oder von der Wettbewerbsleitung zugeteilte Kennzeichen) ist gemäß Wettbewerbsordnung am Flugzeug, Zugfahrzeug und Anhänger anzubringen.

  11. Landemeldungen und Loggerabgabe
    Landemeldungen und Logger bzw. IGC-Files sind schnellstmöglich direkt bei der WB Leitung (Auswerter) abzugeben.

  12. Auswertungen
    Alle Klassen werden, wie in Punkt 3 und 5 erläutert, mit Index gewertet. Die vorläufige Wertung wird nach Ablauf der Beschwerdefrist endgültig (nach einem Wertungstag).

  13. Funk-, Telefonverbindungen
    Die Telefonnummern zum Erreichen der Wettbewerbsleitung sowie für die Abgabe der Landemeldung werden im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben.
    Funkverkehr (auch Bord-Bord) ist auf den für den Segelflug zugelassenen Geräten und den Wettbewerbsfrequenzen erlaubt. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, auch unterwegs auf der Sicherheitsfrequenz Hörbereitschaft zu halten; auf jeden Fall ist beim gemeinsamen Kreisen auf diese Frequenz zu schalten.
    Wettbewerbsfrequenzen (für alle Teilnehmer obligatorisch):
    Ludwigshafen Info 130,125 MHz
    evtl. Sicherheits-Frequenz (Bekanntgabe folgt evtl. noch).
    Telefonverbindungen:
    Wettbewerbsleitung: 06235 - 9170951 (Homezone Flugplatz)
    Landemeldungen: 06235 – 9170951

ANHANG (Ab-/Anflugverfahren)

Abflug

Die einzelnen Klassen werden einzeln oder zusammen auf 600 m in den Ausklinkraum geschleppt.

15 min nach dem Ausklinken des letzten Flugzeuges einer Klasse wird der Abflug in dieser Klasse freigegeben. Diese Freigabe findet über die Wettbewerbsfrequenz 130,125 MHZ statt und wird von den Pilotensprechern der einzelnen Klassen bestätigt.

Der Pilot hat nun 30 bis 120 Minuten Zeit (wird im Tagesbriefing bekanntgegeben) für seinen Abflug (spätere Abflüge werden mit Abflugschlusszeit gewertet). Die Abfluglinie ist 20 km breit und muß in Richtung des ersten Wendepunktes überflogen werden.

Die Abflugpunkte (jeweils die Mitte der Abfluglinie) werden täglich im Briefing mit der Strecke bekannt gegeben. Es handelt sich nicht um terrestrische Merkmale, sondern um Koordinatenpunkte für die Logger.

Mehrere Abflüge sind innerhalb des Abflugzeitfensters möglich. Die Wertungszeit beginnt nach dem letzten gültigem Überfliegen der Abfluglinie innerhalb des offenen Abflugzeitfensters.

Spätere Abflüge werden mit der Schlusszeit als spätest mögliche Wertungszeit gewertet. Ohne Überquerung der Abfluglinie ist keine gültige Wertung möglich.

Anflug/ Zielüberflug:

Die Ziellinie liegt an der Schwelle der jeweiligen im Betrieb befindlichen Landebahn. Sie ist mindestens 1 km breit und erstreckt sich über die volle Flugplatzbreite hin zur jeweiligen Position der im Betrieb befindlichen Landebahn.

Der Zielanflug soll in Richtung der Landebahnachse etwa mittig zwischen Landebahn und Position hindurch erfolgen.

Ca. 5 min vor der Ankunft ist diese auf der Wettbewerbsfrequenz (= Flugplatzfrequenz) bekanntzugeben. Es sind sowohl Direktanflüge als auch Überflüge zur Ziellinienquerung zulässig. Überflüge haben in der Sicherheitsmindesthöhe von 150m über Grund zu erfolgen.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 04 Januar 2010 )
 
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